Rechtsprechung
BGH, 29.07.1999 - V ZB 20/99 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Berufung - Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist - Übermittlung - Telefax - Falsche Empfansnummer - Kanzleiangestellte - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Zurechnung - Kontrollpflicht
- Judicialis
ZPO § 85 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 85 Abs. 2, §§ 233, 234, 236, 519 Abs. 2 S. 2
Kontrolle der Empfängernummer bei Übermittlung eines fristwahrenden Schriftsatzes per Telefax - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 03.12.1996 - XI ZB 20/96
Verlängerung einer Berufungsbegründungsfrist mittels Telefax; Wiedereinsetzung in …
Auszug aus BGH, 29.07.1999 - V ZB 20/99
Denn der Prozeßbevollmächtigte hatte für eine Büroorganisation zu sorgen, die eine Überprüfung der per Telefax übermittelten Schriftsätze auch auf die Verwendung einer zutreffenden Empfängernummer gewährleistet (BGH, Beschl. v. 3. Dezember 1996, XI ZB 20/96, NJW 1997, 948;… vgl. auch schon Senatsbeschl. v. 29. April 1994, V ZB 62/93, BGHR ZPO § 233, Fristenkontrolle 36 m.N.).Der Bundesgerichtshof hat in seinem Beschluß von 3. Dezember 1996 (aaO) nicht einmal die Behauptung als ausreichend angesehen, das Büropersonal sei angewiesen gewesen, Sendeberichte zu kontrollieren und erst dann in den Akten abzuheften, weil damit nichts über die (ausreichende) Art der Kontrolle dargelegt gewesen sei.
- BGH, 29.04.1994 - V ZR 62/93
Rechtsfolgen der unrichtigen Bezeichnung des Rechtsmittelklägers in der …
Auszug aus BGH, 29.07.1999 - V ZB 20/99
Denn der Prozeßbevollmächtigte hatte für eine Büroorganisation zu sorgen, die eine Überprüfung der per Telefax übermittelten Schriftsätze auch auf die Verwendung einer zutreffenden Empfängernummer gewährleistet (BGH, Beschl. v. 3. Dezember 1996, XI ZB 20/96, NJW 1997, 948; vgl. auch schon Senatsbeschl. v. 29. April 1994, V ZB 62/93, BGHR ZPO § 233, Fristenkontrolle 36 m.N.). - BGH, 05.02.1998 - VII ZB 8/97
Pflicht des Rechtsanwalts zur Prüfung des Fristablaufs
Auszug aus BGH, 29.07.1999 - V ZB 20/99
Soweit mit der sofortigen Beschwerde erstmals geltend gemacht wird, es bestehe nicht nur eine Anweisung, die eingegebene Faxnummer vor Drücken der Starttaste nochmals zu überprüfen, sondern auch die weitere Anweisung, diese Überprüfung nach Faxübersendung zu wiederholen und dies zur Dokumentation auf dem Fax für eine spätere Überprüfung zu vermerken, handelt es sich nicht um eine noch zulässige (BGH, Beschl. v. 5. Februar 1998, VII ZB 8/97, NJW 1998, 1498) Erläuterung und Vervollständigung des bisherigen Vorbringens, sondern um einen neuen Vortrag, der innerhalb laufender Wiedereinsetzungsfrist vorzubringenden gewesen wäre.